KassenSichV 2020 -FsFinK-V 2.0 -TSE-Modul
Im Zuge der Digitalisierung haben sich die technischen Herausforderungen für eine Steuerprüfung zwecks Überprüfung von Manipulationen stark verändert.
KassenSichV 2020 -FsFinK-V 2.0 -TSE-Modul in POS Geräten
Um solche Manipulationen wirksam zu verhindern, müssen die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten elektronisch sichergestellt werden.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem angesprochen, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format. Finanzbehörden können die geschützten Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen.
- In § 146a der Abgabenordnung (AO) werden alle Vorschriften festgelegt, die die Aufzeichnung und Buchführung mithilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme regelt – die Kassensicherungsverordnung ist eine ausführliche Konkretisierung dieser Anforderungen.
- Im Handel betrifft sie digitale Kassensysteme und Registrierkassen. Umfassendes Ziel der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV 2020) ist es, sämtliche digitale Grundaufzeichnungen in Unternehmen vor Manipulationen zu schützen.
- Um Manipulationen an digitalen Kassensystemen und Registrierkassen zu verhindern, werden neue Standards und Anforderungen für Kassensysteme rechtlich vorgeschrieben.
Ab 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die neue Kassensicherheitsverordnung für alle aufzeichnungspflichtige Unternehmen. Ihre Umsetzung wird durch das Finanzamt aufs Schärfste kontrolliert und es sind bereits erste Kontrollen durch das Finanzamt angekündigt.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Registrierkassen in Deutschland durch entsprechende Maßnahmen angepasst werden. Diese sollen sicherstellen, dass digitale Grundaufzeichnungen nachträglich nicht manipuliert oder sogar vollständig entfernt werden können. Im Zuge der Umsetzung der KassenSichV müssen die Kassen mit einer zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Diese Systeme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die drei Bestandteilen beinhaltet:
Sicherheitsmodul
Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
Speichermedium
Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
einheitliche, digitale Schnittstelle
Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.
Die detaillierten Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium, die digitale Schnittstelle sowie die elektronische Aufbewahrung sind vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) entwickelt und in technischen Richtlinien und Schutzprofile veröffentlicht worden.
Vor kurzem wurde die digitale Schnittstelle FsFinK-V 2.0 vom BZSt freigegeben. Diese wird nun von JTL-Software zeitnah implementiert, so dass diese spätestens zum Januar 2020 in der JTL-POS vorhanden sein wird.
Für das Thema der TSE (technische Sicherungseinrichtung) arbeitet JTL bereits mit mehreren Partnern zusammen und nach aktuellem Stand werden sie zum Start 2020 drei Lösungen für JTL-POS zur Auswahl anbieten können:
1. ein Hardware TSE-Modul als USB-Stick mit µSD Karte
Diese Lösung wäre dann komplett offline nutzbar. Es wird lediglich ein freier USB-Port benötigt.
2. Fiskal Cloud
Hier würde keine zusätzliche Hardware benötigt werden und sie ist online benutzbar. Die Daten werden zusätzlich im Belegarchiv gespeichert, womit weitere Funktionen, wie zum Beispiel „Kassenschau“ u.a. innerhalb der Cloud möglich werden.
3. TSE-Modul integriert im Drucker
EPSON bietet bei wenigen Modellen (TM-T88VI-iHub, TM-m30F ) das Fiscal DE Modul an, dieses wäre dann auch bei diesen Modellen nachrüstbar. Laut aktuellen Infos wird es hier möglich sein, mehrere Kassen mit einem Drucker zu betreiben.
Bitte zu beachten, dass ein TSE-Modul nach der momentanen gesetzl. Regelung spätestens nach 5 Jahren ausgetauscht werden muss. Ein TSE-Modul wird beim BSI zertifiziert und muss nach 5 Jahren eine erneute Zertifizierung durchlaufen.
Bereits laufende JTL-POS Kassen können mit der gewünschten Variante nachgerüstet bzw. ausgestattet werden, damit diese alle Anforderungen der neuen Kassensicherungsverordnung erfüllen werden.
Weitere Informationen hierzu auch von offizieller Seite
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-10-06-KassenSichV.pdf;jsessionid=8415B5B9925CFCF3E8D507A9ABFB7F63?__blob=publicationFile&v=5